Förderprogramme des Bundes für Existenzgründer
Gründercoaching 
Das „Gründercoaching Deutschland“ wendet sich an Unternehmer der Start- und Festigungsphase, deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Gefördert wird die Beratung durch einen Gründungscoach. Über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten können sich sowohl Gewerbetreibende als auch Angehörige der freien Berufe von einem Coach betreuen lassen.
Bei dem Coaching kann es sich um die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen handeln, um die Ausarbeitung von Marketingstrategien oder auch um die Erstellung von Marktstudien. Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, die Ausarbeitung von Verträgen, die Beratung zu Buchführungsfragen, zur Erstellung von EDV-Software oder zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Auch Krisenberatungen werden nicht unterstützt.
Die Antragstellung erfolgt über die Regionalpartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zumeist Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. Diese leiten den Antrag mit einer Empfehlung zur Entscheidung an die KfW weiter. Den Regionalpartner in Ihrer Nähe finden Sie unter Kfw Mittelstandsbank – Regionalpartnersuche.
Gründercoaching für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet das „Gründercoaching Deutschland” innerhalb eines Jahres nach der Gründung eine besondere Förderung an. Dieser Zuschuss beträgt 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer den Gründungszuschuss erhält.